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OVG Sachsen, 18.10.2018 - 4 A 840/18.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Abs. 3 Nr. 1 AsylG, § 78 Abs. 4 S. 4 AsylG
Darlegung; Klärungsbedarf; Erkenntnismittel; Auseinandersetzung; Irak - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 06.06.2018 - 3 K 1695/17
- OVG Sachsen, 18.10.2018 - 4 A 840/18.A
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 15.09.2022 - 1 A 189/22
Elektronisches Dokument; sicherer Übermittlungsweg; De-Mail; besonderes …
Wird eine Tatsachenfrage aufgeworfen, dann erfordert dies insbesondere auch eine Auseinandersetzung mit den vom Verwaltungsgericht herangezogenen Erkenntnismitteln sowie Erläuterungen, warum - etwa wegen anderer Erkenntnisse - die vom Verwaltungsgericht gezogene Schlussfolgerung keine Klärung der Tatsachenfrage herbeigeführt hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Oktober 2018 - 4 A 840/18.A -, juris Rn. 2).